EWärmeG Baden-Württemberg

Die 15 %-Pflicht nach dem Heizungstausch.

Beim Austausch der Heizung greift in Baden-Württemberg das EWärmeG: 15 % des Wärmebedarfs müssen regenerativ gedeckt werden. Ich ermittle die für Sie günstigste Kombination – und übernehme den Nachweis gegenüber der Baurechtsbehörde.

Frist im Blick behalten.

Nach Heizungstausch bleiben 18 Monate für den Nachweis. Je früher wir rechnen, desto mehr Optionen bleiben offen.

Zwei Schritte, ein Ergebnis: rechtssicher erledigt.

Beide Leistungen sind einzeln oder zusammen buchbar – die meisten Kundinnen und Kunden lassen beides aus einer Hand machen.

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Variantenvergleich

Ich prüfe alle zulässigen Erfüllungsoptionen für Ihr Gebäude – Solarthermie, Wärmepumpe, Dämmung, PV, Sanierungsfahrplan und weitere – und kombiniere sie so, dass die 15 % mit dem geringsten Aufwand und den geringsten Kosten erreicht werden.

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Formulare & Nachweis

Ich stelle die vollständige Dokumentation zusammen und reiche den Nachweis fristgerecht bei der unteren Baurechtsbehörde ein – innerhalb der 18-Monats-Frist nach Inbetriebnahme der neuen Heizung.

Vier Schritte bis zum Nachweis.

1. Bestandsaufnahme

Gebäude, Heizungsanlage, bereits vorhandene oder geplante Maßnahmen – vor Ort oder anhand Ihrer Unterlagen.

2. Variantenvergleich

Ich rechne die zulässigen Kombinationen durch und bewerte sie nach Aufwand, Kosten und Umsetzbarkeit.

3. Empfehlung

Sie erhalten die wirtschaftlichste Lösung schriftlich – inklusive Einordnung, ob sie auch auf künftige GEG-Anforderungen einzahlt.

4. Nachweis & Einreichung

Ich stelle die Unterlagen zusammen und reiche sie fristgerecht bei der Baurechtsbehörde ein.

Frist im Blick behalten.

Nach Heizungstausch bleiben 18 Monate für den Nachweis. Je früher wir rechnen, desto mehr Optionen bleiben offen.